In Borstel wurde vor über 30 Jahren das erste Dorffest gefeiert. Damals haben sich einige Borsteler zusammengefunden, um dieses Fest auf die Beine zu stellen. Der Zuspruch war enorm und der Wunsch nach einer Folgeveranstaltung geboren. Für die Organisation weiterer Dorffeste hat sich damals ein Festausschuss zusammengefunden. Seitdem hat sich die Bürokratie weiterentwickelt und jedes Dorffest wird von stapelweise Schriftverkehr und vielen weiteren rechtlichen Auflagen begleitet. Der Festausschuss fungierte bisher rechtlich als GbR. Zur haftungs- und steuerrechtlichen Absicherung der Organisationsarbeiten wurde im Jahre 2008 der Festausschuss in einen Verein überführt. Das Vereinsrecht bietet für ehrenamtliche Tätigkeiten die rechtliche Basis und erleichtert dem Festausschuss, der jetzt der Vereinsvorstand ist, die Arbeit. Finanzielle Vor- oder Nachteile bietet der Verein jedoch nicht.
Der Verein soll nicht ins Vereinsregister eingetragen oder als gemeinnütziger Verein angemeldet werden. Jeder der die Dorfgemeinschaft Borstel unterstützen möchte, ist eingeladen, dem Verein beizutreten. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben und die Mitgliedschaft ist an keine Verpflichtungen gebunden.
Schicken Sie uns einfach eine Nachricht mit Ihrem Wunsch, dem Verein beizutreten.
Die Satzung wurde auf der Hauptversammlung am 08.04.08 einstimmig beschlossen und am 03.05.2022 aktualisiert. Sie ist bei Bedarf beim Festausschuss einzusehen.
Weitere Fragen beantworten gerne die Mitglieder des Festausschusses:
Peter Engelberg | Martin Gerken | Norbert Schultze | Kay Ehmann |
Reiner Garbes | Martin Heine | Ulf Meiners | |
Heiko Gerken | Thomas Roth | Patrick Kuhlmann |